ASR A 2.2 , v. 02.05.2018 - Maßnahmen gegen Brände
Die ASR gibt den anerkannten Stand der Technik und sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
für das Betreiben und Einrichten von Arbeitsstätten wieder.
Als eine der wichtigen Bestimmung, auch für den Laien,
ist hier die Festlegung der Entfernung zum nächst erreichbaren Feuerlöscher von 20 m zu beachten.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2) vom 2. Mai 2018
geändert durch die Bek. vom 1. März 2022 (GMBl S. 247)
In der ASR A2.2 werden die Grundausstattung aller Arbeitsstätten und zusätzliche
Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung beschrieben. Es wird zwischen normaler
und erhöhter Brandgefährdung unterschieden.
- Grundausstattung - basiert auf einer normalen Brandgefährdung bei Arbeitsstätten
- erhöhte Brandgefährdung - trifft zu bei Vorhandensein von Stoffen mit erhöhter Entzündbarkeit, bzw. wenn die betrieblichen Verhältnisse für eine mögliche Brandentstehung gegeben sind , und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist.
Bei erhöhter Brandgefährdung ist
durch das Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
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