Löschgeräte/Vorschriften

ASR A 2.2 , v. 02.05.2018 - Maßnahmen gegen Brände

Die ASR gibt den anerkannten Stand der Technik und sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
für das Betreiben und Einrichten von Arbeitsstätten wieder.

 Als eine der wichtigen Bestimmung, auch für den Laien,
ist hier die Festlegung der Entfernung zum nächst erreichbaren Feuerlöscher von 20 m zu beachten.

Technische Regeln für Arbeitsstätten
Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2) vom 2. Mai 2018
geändert durch die Bek. vom 1. März 2022 (GMBl S. 247)

In  der  ASR  A2.2  werden  die  Grundausstattung  aller  Arbeitsstätten  und  zusätzliche
Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung beschrieben. Es wird zwischen normaler
und erhöhter Brandgefährdung unterschieden.

 - Grundausstattung  - basiert  auf  einer  normalen  Brandgefährdung  bei  Arbeitsstätten
 - erhöhte Brandgefährdung - trifft zu bei Vorhandensein von Stoffen mit erhöhter Entzündbarkeit, bzw. wenn die  betrieblichen Verhältnisse für eine mögliche Brandentstehung  gegeben  sind , und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist.

Bei erhöhter Brandgefährdung ist
durch das Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

 

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- in den Einzugsbereichen 1. MV/ rund um die Müritz-Region, Teterow, Rostock, Stralsund
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 Aus  BGV  wird  DGUV - bereits seit dem 01.05.2014

- NEUE NUMMERN für bestehende VORSCHRIFTEN - mit einheitlichen Bezeichnungen.
Vorschriften der BG/Berufsgenossenschaft und den
GUV/öffentlichen Unfallversicherungsträgern - JETZT UMSTELLEN -