Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungswegpläne - individuell erstellt
nach §4 Abs. 4 der ArStättV und ASR A 1.3 , ASR A 2.3,

Diese Pläne erstellen wir Ihnen in der neuen Zeichensymbolik nach DIN EN ISO 7010.

Die Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen - nach DIN 14095 / DIN ISO 23601 (früher DIN4844-3)

wird durch § 4  und  § 55 (BGV A8 §18) der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) festgelegt.

Die Ausführung dieser Pläne ist in der DIN EN ISO 7010 (früher BGV A8 - §18)  geregelt.

Aus dem Plan sollte unter anderem ersichtlich sein:
- der persönliche Standort zur sicheren Orientierung im Gebäude
- Flucht- und Rettungswege  -  Erste-Hilfe-Einrichtungen
- brandschutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe 
auch
die allgemeinen Verhaltensregeln Regeln für das Verhalten im Brandfall
und bei Unfällen in einem Gebäude oder Teilen eines Gebäudes müssen aufgeführt sein

 

Bei der Ausführung mit der neuen Zeichensymbolik (ISO 7010) sind grundlegende Änderungen zu beachten:
Fluchtwege werden zukünftig in grün, Fluchtrichtungsangaben in Fluren durch grüne Pfeile
und nicht mehr durch Rettungszeichen dargestellt.

Die Plangröße darf DIN A3 im Maßstab 1:250 nicht unterschreiten