Fettbrände gehören zur Brandklasse (BK) F, wurden aber bis 2005 der BK B zugeordnet.
Ab 2005 wurde die Brandklasse F in die europäische Norm EN 2 (Brandklassen) zusätzlich aufgenommen.
Grund war die Feststellung, dass die bisherigen Löschmittel der BK - AB für Fettbrände nur eingeschränkt wirksam waren, und der Einsatz dieser Standardlöschmittel zusätzliche Gefährdungen verursachen konnte.
Fettbrand-Feuerlöscher sind geeignet zum bekämpfen von Bränden der BK A B und F
Fettbrandlöscher bilden ähnlich den Schaumlöschern eine Sperrschicht auf dem brennenden Öl.
Durch Verseifung des Löschmittels beim Aufsprühen durch die Hitzeeinwirkung - entsteht hier aber durch das Fettbrand-Löschmittel eine sehr dicke Sperrschicht auf dem Öl - die den Brand erstickt.
Da das Löschmittel gleichzeitig kühlend wirkt wird erneute Selbstentzündung vermieden.
Versuche der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ( BGN ) haben eindeutig ergeben , dass die üblichen Löschmethoden mit - einer Löschdecke - einem Pulverfeuerlöscher - oder einem Kohlendioxidlöscher - NICHT effektiv genug sind.
S.h. hierzu die Arbeitssicherheitsinformationen Ihrer Berufsgenossenschaft - Betriebe bei denen die Gefahr eines Fettbrandes besteht , sollten einen für diesen Fall geeigneten Fettbrandlöscher bereit halten.
Beim unüberlegten Einsatz dieser Löschmittel , z.B. durch die Hektik der Situation , sind zudem Personenschäden nicht auszuschließen.
Brennendes, Speisefett, Speiseöl und Frittieröl sind daher mit speziellen Fettbrand-Feuerlöschern zu bekämpfen.
Der Haupteinsatzbereich für diese Sonderlöscher sind Großküchen, Gaststätten, Bäckereien Imbissstände.
Aber auch im Privathaushalt sollte dieser spezielle Fettbrandlöscher Einzug halten.
Die weitere Eignung für die Brandklasse A und B
machen ihn zu einem universellen Löschgerät auch im Haushalt.