ASR A2.2 und Gefährdungsannalyse

5.2.1*  Grundausstattung mit Feuerlöschern für alle Arbeitsstätten 

5.2.4  Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung
(1)  Liegen  nach  der  Gefährdungs - Beurteilung - Analyse  gemäß  § 3 der Arbeitsstättenverordnung
erhöhte  Brandgefährdungen  vor, 
sind  neben  der Grundausstattung nach Punkt 5.2.1
und den Grundanforderungen für die Bereitstellung nach  Punkt 5.2.3 
zusätzliche  betriebs-  und  tätigkeitsspezifische  Maßnahmen erforderlich (siehe Absatz 3).

*Quelle/ BAuA

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 ASR A2.2 - Arbeitstaettenrichtlinie, Maßnahmen gegen Braende -  feutech - Infos

Den genauen Wortlaut der aktuellen Arbeitstättenregel 
                 ASR A2.2  v. 18.05.2018
(zuletzt geändert GMBl 2022, S. 247) finden Sie hier:

                Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin   Download ASR A2.2