Feuerlöscher sind mindestens alle 2 Jahre durch sachkundige/befähigte Personen zu überprüfen.
Kürzere Fristen ergeben sich aus zusätzlichen Regelungen in einzelnen Wirtschaftsbereichen.
Hierbei sind die Instandhaltungsanweisungen des Herstellers
gemäß DIN 14406 Teil 4 von dem Sachkundigen anzuwenden.
Preis-günstig (?) durch eine Serviceunternehmen des Vertrauens Löschgeräte prüfen zu lassen
- bei relativ neuen Feuerlöschern - sicherlich unproblematisch.
Müssen aber dann doch speziell beim Auflade-Feuer-Löscher teure Ersatzteile ausgetauscht werden,
so kann dieser Feuerlöscher-Service nicht nur schnell die Kosten unserer äußerst günstigen neuen Dauerdruck-Feuerlöscher weit übersteigen,
sondern - diese Wartung-/ Instandsetzung- Kosten liegen häufig auch über den Neupreis unserer preiswerten Angebote an Auflade-Feuerlöscher.
Daher sind beim Neukauf von FeuerLöscher neben dem Anschaffungspreis, dem Umweltgedanken, auch die zukünftigen Kosten beim Feuerlöscher-Prüf-Service, doch besser genauer gegeneinander abzuwägen.
HFL - Wartung/Instandsetzung oder Neukauf ? Welche Entscheidung für Sie die Richtige ist ? | |
|
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert für die Prüfung von
überwachungsbedürftigen Anlagen - befähigte Personen / Sachkundige - s.h. TRBS 1203.
Das sind die bisherigen Sachkundige nach DIN14406-4,
die nun zusätzlich eine Schulung zur Betriebssicherheitsverordnung absolviert haben.