Wartung Feuerlöscher

Feuerlöscher sind mindestens alle 2 Jahre durch sachkundige/befähigte Personen zu überprüfen.

Kürzere Fristen ergeben sich aus zusätzlichen Regelungen in einzelnen Wirtschaftsbereichen.
Hierbei sind die Instandhaltungsanweisungen des Herstellers 
        gemäß DIN 14406 Teil 4 von dem Sachkundigen anzuwenden.

Preis-günstig (?) durch eine Serviceunternehmen des Vertrauens Löschgeräte prüfen zu lassen 
      - bei relativ neuen Feuerlöschern - sicherlich unproblematisch.

Müssen aber dann doch speziell beim Auflade-Feuer-Löscher teure Ersatzteile ausgetauscht werden,

so kann dieser Feuerlöscher-Service nicht nur schnell die Kosten unserer äußerst günstigen neuen Dauerdruck-Feuerlöscher weit übersteigen,

sondern - diese Wartung-/ Instandsetzung- Kosten liegen häufig auch über den Neupreis unserer preiswerten Angebote an Auflade-Feuerlöscher.

Daher sind beim Neukauf von FeuerLöscher neben dem Anschaffungspreis, dem Umweltgedanken, auch die zukünftigen Kosten beim Feuerlöscher-Prüf-Service, doch besser genauer gegeneinander abzuwägen.

 

HFL - Wartung/Instandsetzung oder Neukauf ?

Welche Entscheidung für Sie die Richtige ist ?  
liegt in Ihrem Ermessen !

 

Alle in Europa nach EN3 zugelassenen Feuer-Löscher,
sind unabhängig Ihrer technischen Ausführung/ BAUART 
          für ALLE Einsatzbereiche und           
- für die der Zulassung entsprechenden Brandklasse -
ohne Einschränkung einsetzbar.


Die Betriebssicherheitsverordnung fordert für die Prüfung  von
überwachungsbedürftigen Anlagen - befähigte Personen / Sachkundige - s.h. TRBS 1203.

Das sind die bisherigen Sachkundige nach DIN14406-4,
die nun zusätzlich eine Schulung zur Betriebssicherheitsverordnung absolviert haben.