ASR A2.2 and hazard annalyse

Quelle/ BAuA:  5.2.1  Basic equipment with fire extinguishers for all workplaces 

5.2.4  Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung
(1)  Liegen  nach  der  Gefährdungs - Beurteilung - Analyse  gemäß  § 3 der
Arbeitsstättenverordnung  erhöhte  Brandgefährdungen  vor,  sind  neben  der
Grundausstattung nach Punkt 5.2.1 und den Grundanforderungen für die Bereitstellung
nach  Punkt 5.2.3  zusätzliche  betriebs-  und  tätigkeitsspezifische  Maßnahmen
erforderlich (siehe Absatz 3).

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                  - nur Müritzregion und nördlicher Bereich im BL-Brandenburg

 ASR A2.2 - Arbeitstaettenrichtlinie, Maßnahmen gegen Braende -  feutech - Infos

Den genauen Wortlaut der Arbeitstättenregel  ASR A2.2  finden Sie hier:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin          Download ASR A2.2