Act on Occupational Safety

Law on the introduction of measures of occupational safety and health, to improve the safety and health of workers at work (Act on Occupational Safety - ArbSchG, by the 7. August 1996 , BGBl. I S. 1246,

The objective of this law is to ensure safety and health of all employees through measures of occupational safety and health. It is not valid for private domestic workers, workers on ships.

She is the focus of this Act risk assessment - § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen - Wichtigstes Ziel ist es auf der Grundlage der Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen , welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unbedingt erforderlich sind.  Auch kleinen Unternehmen wird damit die Chance gegeben, eine kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes durch das Setzen strategischer Schwerpunkte in kurzer Zeit wirtschaftlich zu realisieren.

Den genauen Wortlaut vom Arbeitsschutzgesetz  ArbSchG  finden Sie hier:
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH    Download ArbSchG


Arbeitsschutzgesetzgebung - Aufbau - einige wichtige Regeln und Vorschriften - zum besseren Verständnis

1.0) Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG  -  § 5 Gefährdungsbeurteilung -
1.1) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) - dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten - § 3 Gefährdungsbeurteilung - Anhang 2.2 Schutz vor Entstehungsbränden
1.2) Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR  -  ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
1.3) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV  -  Abschnitt 3 - Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten
1.3) Baustellenverordnung - BaustellV  
1.4) Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV  - Anforderungen des Arbeitsschutzes für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen 
...und weitere Verordnungen ...GPSG, GPSGV....

2.0) Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG  - Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, deren Aufgabe es ist den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung zu unterstützen


3.0) Gewerbliche Berufsgenossenschaften - BG - Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland
3.1) Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGV - Unfallverhütungsvorschriften, die für die Mitglieder der betreffenden BG verbindlich sind.
3.2) Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR - ergänzen die BGV - Regeln und Empfehlungen zum Arbeitsschutz
3.3 Berufsgenossenschaftliche Informationen - BGI - ergänzen die BGV, BGR, BGG
3.4) Berufsgenossenschaftliche Grundsätze - BGG - ergänzen BGV - anlagentechnische, medizinische, und Prüfanweisungen zu  Arbeitsplatzgrenzwerten - AGW > ersetzt zukünftig MAK < - werden bestimmend festgelegt.

 BGV / BGR / BGI  - Seit 2008 werden immer mehr Vorschriften der BG zurückgezogen und ersatzlos durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS  ersetzt.


4.0) Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS  - beinhalten den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.


Die kompletten Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS Download  zum herunterladen: