Eine Brandschutzordnung ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes innerhalb eines Unternehmens.
Diese regelt das Verhalten der Personen innerhalb eines Betriebes im Brandfall, einschließlich der Maßnahmen die Brände verhüten sollen.
Brandschutzordnungen A / B / C - Geltungsbereiche
- A - ist für den Aushang bestimmt und regelt nur das Notwendigste. Gilt für jeden der das Gebäude betritt
- B - erhält Informationen zu den einzelnen betrieblichen Gefahren. Gilt für jeden der dort wohnt oder beschäftigt ist
- C - regelt die Aufgaben für Personen mit gesonderten Brandschutzaufgaben (z.B. Brandschutz- Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsingenieure)
- Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist nicht für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben.
- Auf Basis der Gebäudenutzung kann in Abstimmung mit der Behörde des Landkreises auf die Teile B / C verzichtet werden.
Brandschutzordnung nach DIN 14096 1 bis 3 Ausgabe 2000-01 - NEU - DIN 14096:2014-05
Teil A: Allgemeines zur BSO (Aushang) - Regeln für das Erstellen und das Aushängen
Teil B: für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben - Regeln für das Erstellen
Teil C: für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben - Regeln für das Erstellen