Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten wie auch die
Arbeitsstättenregel ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände,
spezifiziert die allgemeinen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu dem jeweiligen Fachbereich.
Dem Arbeitgeber werden in der ASR A2.2 richtungsweisend die erforderlichen Maßnahmen beschrieben,
wie die Grundausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen zu erfolgen hat.
Hierzu gehören alle handbetriebenen Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
wie z.B. tragbare und fahrbare Feuerlöscher und Wandhydranten.
Maßnahmen zur Branderkennung und Alarmierung stehen dabei aber genauso im Fokus,
wie die Eignung von Feuerlöschern für die im Unternehmen zu erwartenden Brandgefahren / Brandklassen.
Gegenüber der jetzt ungültigen ASR 13/1,2 , die eine fast exakte Vorgabe bei der je nach Brandgefährdung einzusetzenden Anzahl der Feuerlöscher vorgab , gehören diese starre Regeln nun endgültig der Vergangenheit an.
Betriebliche Gegebenheiten stehen nun im Schwerpunkt einer sinnvolle und wirkungsvollen Ausstattung der Betriebsstätte mit Löschgeräten.