Arbeitsschutzgesetz

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
- Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG, vom 7.August 1996, BGBl. | S. 1246,
  geändert durch Art. 6k G v. 16.9.2022 (BGBl. | S. 1454)

Die Zielsetzung dieses Gesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz aller Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern.
Es ist nicht gültig für private Hausangestellte, Beschäftigten auf Seeschiffen.

Im Schwerpunkt dieses Gesetzes steht auch die Gefährdungsbeurteilung - § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Wichtigstes Ziel ist es auf der Grundlage der Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen , welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unbedingt erforderlich sind. 
Auch kleinen Unternehmen wird damit die Chance gegeben, eine kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes durch das Setzen strategischer Schwerpunkte in kurzer Zeit wirtschaftlich zu realisieren.

Den genauen Wortlaut vom Arbeitsschutzgesetz  ArbSchG  finden Sie hier:

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz
in Zusammenarbeit mit der juris GmbH    Download ArbSchG


Arbeitsschutzgesetzgebung - Aufbau - einige wichtige Regeln und Vorschriften - zum besseren Verständnis

1.0) Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG  -  § 5 Gefährdungsbeurteilung -

1.1) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) - dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten - § 3 Gefährdungsbeurteilung - Anhang 2.2 Schutz vor Entstehungsbränden

1.2) Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR  -  ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

1.3) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV  - Abschnitt 3 - Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten
1.3) Baustellenverordnung - BaustellV  
1.4) Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV  - Anforderungen des Arbeitsschutzes für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen ...und weitere Verordnungen ...GPSG, GPSGV...

2.0) Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG 
    - Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, deren Aufgabe es ist den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung zu unterstützen

3.0) Gewerbliche Berufsgenossenschaften - BG - Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland
3.1) Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGV
     - Unfallverhütungsvorschriften, die für die Mitglieder der betreffenden BG verbindlich sind.
3.2) Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR - ergänzen die BGV - Regeln und Empfehlungen zum Arbeitsschutz
3.3) Berufsgenossenschaftliche Informationen - BGI - ergänzen die BGV, BGR, BGG
3.4) Berufsgenossenschaftliche Grundsätze - BGG
     - ergänzen BGV - anlagentechnische, medizinische, und Prüfanweisungen zu  Arbeitsplatzgrenzwerten
     - AGW > ersetzt zukünftig MAK < - werden bestimmend festgelegt.

BGV / BGR / BGI  - Seit 2008 werden immer mehr Vorschriften der BG zurückgezogen und
ersatzlos durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS  ersetzt.

4.0) Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS 
      - beinhalten den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.

Die kompletten Technischen Regeln für Betriebssicherheit 
 - TRBS Download   zum herunterladen -