Feuerloscher für Gefahrgut-Fahrzeuge bis 7,5t, ab 7,5t
Feuerlöscher / Ausrüstung
für Gefahrgutfahrzeuge

Feuerlöscher/ KFZ/GGVS/ADR

Fahrzeug-Ausrüstung mit Feuerlöschern nach GGVSEB, GGVSE, GGVS  / ADR

- für LKWs ab 7,5 t  -  2  Feuerlöschern  je 6 kg LKWs
- für LKW / Transporter unter 7,5 t  -  2 Feuerlöscher 1x 6 kg und 1x 2 kg

Feuerlöscher Gefahrgut - werden immer mit aktuellem Instandhaltungsnachweis - Monat/Jahr,  und den weiteren gesetzlichen Bestimmungen für Feuerlöscher auf Gefahrgutfahrzeugen an Sie einsatzbereit ausgeliefert. Dann gilt auch für Sie - keine zusätzlichen Probleme durch Feuerlöschern bei Fahrzeug-Kontrollen.

Zusätzliche Sicherheitsausrüstung nach GGVSEB / ADR  für LKW steht ab Versandlager für Sie bereit.

- Halogen Sicherheits Warnblinkleuchte nach GGVS-ADR
- Halogen-Sicherheits-Warnblinkleuchte - § 53a Abs. 1 StVZO mit Arbeitslicht

Auszug aus der Vorschriftensammlung von feutech - Technnik und Sicherheit - interessante Links's

Europäische Vorschriften/Verordnungen für den Transport gefährlicher Güter ADR / RID / ADN
DSLV - Bundesverband Spedition und Logistik e. V. informiert

ADR  - auf der Straße; RID - im Schienenverkehr; ADN - auf Binnenwasserstraßen

Neue Gefahrgutvorschriften für ADR, RID, ADN  traten zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Gefährliche Stoffe müssen sicher befördert werden, damit Personen, Gebäude und Anlagen,
und die Umwelt nicht gefährdet werden.
Sicherheitsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter sollen das gewährleisten.

Diese gelten für alle Verkehrsträger,  Straße - Bahn - Binnen- und See-Schifffahrt - Luftfahrt

 GGVSEB  Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrtab 2009 verbindlich
- ersetzt vollständig die GGVSE -diese beinhaltete die Vorläufer GGVS-Straße und GGVE-Eisenbahn
- ersetzt vollständig die GGVBinSch

Durchführungsrichtlinien Gefahrgut

  RSEB   -  Richtlinien zur Durchführung der GGVSEB
                   und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen
vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

 GGKontrollV - Gefahrgutkontrollverordnung -
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen

Das Bundesverkehrsministerium gibt auf Anfrage Auskunft über Inhalt und Quellen der einzelnen Rechtsvorschriften.

Weitere Verordnungendie aber hier nicht weiter berücksichtigt werden -
GGVSee - Gefahrgutverordnung See    DGR - Dangerous Goods Regulations -
Regelwerk für den Transport von Gefahrgut im Luftverkehr der IATA/ ICAO  -  Packing Instructions