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Feuerlöscher / Ausrüstung
für Gefahrgutfahrzeuge |
Fahrzeug-Ausrüstung mit Feuerlöschern nach GGVSEB, GGVSE, GGVS / ADR
- für LKWs ab 7,5 t - 2 Feuerlöschern je 6 kg LKWs
- für LKW / Transporter unter 7,5 t - 2 Feuerlöscher 1x 6 kg und 1x 2 kg
Feuerlöscher Gefahrgut - werden immer mit aktuellem Instandhaltungsnachweis - Monat/Jahr, und den weiteren gesetzlichen Bestimmungen für Feuerlöscher auf Gefahrgutfahrzeugen an Sie einsatzbereit ausgeliefert. Dann gilt auch für Sie - keine zusätzlichen Probleme durch Feuerlöschern bei Fahrzeug-Kontrollen.
Zusätzliche Sicherheitsausrüstung nach GGVSEB / ADR für LKW steht ab Versandlager für Sie bereit.
- Halogen Sicherheits Warnblinkleuchte nach GGVS-ADR
- Halogen-Sicherheits-Warnblinkleuchte - § 53a Abs. 1 StVZO mit Arbeitslicht
Auszug aus der Vorschriftensammlung von feutech - Technnik und Sicherheit - interessante Links's
Europäische Vorschriften/Verordnungen für den Transport gefährlicher Güter ADR / RID / ADN
DSLV - Bundesverband Spedition und Logistik e. V. informiert
- ADR - auf der Straße; RID - im Schienenverkehr; ADN - auf Binnenwasserstraßen
Neue Gefahrgutvorschriften für ADR, RID, ADN traten zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Gefährliche Stoffe müssen sicher befördert werden, damit Personen, Gebäude und Anlagen,
und die Umwelt nicht gefährdet werden.
Sicherheitsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter sollen das gewährleisten.
Diese gelten für alle Verkehrsträger, Straße - Bahn - Binnen- und See-Schifffahrt - Luftfahrt
GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt, ab 2009 verbindlich
- ersetzt vollständig die GGVSE -diese beinhaltete die Vorläufer GGVS-Straße und GGVE-Eisenbahn
- ersetzt vollständig die GGVBinSch
Durchführungsrichtlinien Gefahrgut
RSEB - Richtlinien zur Durchführung der GGVSEB
und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen
vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
GGKontrollV - Gefahrgutkontrollverordnung -
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
Das Bundesverkehrsministerium gibt auf Anfrage Auskunft über Inhalt und Quellen der einzelnen Rechtsvorschriften.
Weitere Verordnungen - die aber hier nicht weiter berücksichtigt werden -
GGVSee - Gefahrgutverordnung See DGR - Dangerous Goods Regulations -
Regelwerk für den Transport von Gefahrgut im Luftverkehr der IATA/ ICAO - Packing Instructions