Quelle/ BAuA: 5.2.1 Basic equipment with fire extinguishers for all workplaces
5.2.4 Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung
(1) Liegen nach der Gefährdungs - Beurteilung - Analyse gemäß § 3 der
Arbeitsstättenverordnung erhöhte Brandgefährdungen vor, sind neben der
Grundausstattung nach Punkt 5.2.1 und den Grundanforderungen für die Bereitstellung
nach Punkt 5.2.3 zusätzliche betriebs- und tätigkeitsspezifische Maßnahmen
erforderlich (siehe Absatz 3).
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Den genauen Wortlaut der Arbeitstättenregel ASR A2.2 finden Sie hier:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Download ASR A2.2