Maintenance fire extinguishers/ legislation

 Maintenance fire extinguisher - selected legislation

 Standards / Regulations  Naming
DIN 14406 - Teil 4  Portable fire extinguishers
 BetrSichV

 § 15 Wiederkehrende Prüfungen
 Anhang 5 - Prüfung besonderer Druckgeräte nach § 17
 Punkt 6. Druckgeräte für Feuerlöschgeräte und Löschmittel

 TRBS 1203  Befähigte Person

The legal and  Workplace Guidelines Principles  regulations in Germany, determine the end result  the responsibility of the employer for the security in the enterprise. 

According to the current operating safety regulations (BetrSichV),.
has the employer nature, scope, intervals of inspection of work equipment to define.

Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV -  sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen

Überwachungsbedürftige Anlagen unterliegen besonderen Prüfvorschriften. Sie sind im Produktsicherheitsgesetz - ProdSG, und der BetrSichV  definiert.

Bestimmungen aus der BetrSichV
- Für tragbare Feuerlöscher, entfällt die Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 14 BetrSichV, wenn sie als funktionsfertige Baugruppe in Verkehr gebracht werden,

- Überwachungsbedürftige Anlagen werden i.d.R. von zugelassene Überwachungsstellen geprüft. 

  • Anmerkung: Nach Ablauf der Übergangsfristen werden Prüfungen von ÜA nicht mehr von amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt, sondern von durch die Bundesländer zugelassenen, akkreditierten und benannten Überwachungsstellen - ZÜS.
    Die alten Begriffe  -Sachkundiger- und -Sachverständiger-  sind in diesem Zusammenhang entfallen.