5.2.1* Grundausstattung mit Feuerlöschern für alle Arbeitsstätten
5.2.4 Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung
(1) Liegen nach der Gefährdungs - Beurteilung - Analyse gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung
erhöhte Brandgefährdungen vor,
sind neben der Grundausstattung nach Punkt 5.2.1
und den Grundanforderungen für die Bereitstellung nach Punkt 5.2.3
zusätzliche betriebs- und tätigkeitsspezifische Maßnahmen erforderlich (siehe Absatz 3).
*Quelle/ BAuA
Eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich? Fragen Sie gezielt an !
Wir unterstützen Sie!
Persönlich - Vereinbaren Sie mit uns einen Termin (auf Anfrage
in unserem unmittelbaren Einzugbereichen:
1. rund um die Müritz-Region, Teterow, Rostock, Stralsund (MV)
und 2. im nördlichen Brandenburg
![]() |
Den genauen Wortlaut der aktuellen Arbeitstättenregel
ASR A2.2 v. 18.05.2018
(zuletzt geändert GMBl 2022, S. 247) finden Sie hier:
Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Download ASR A2.2